ASR – GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

 

Die Feuerlöscher sind eine unverzichtbare Brandschutzeinrichtung.

 

Für Sie prüfen wir alle tragbaren und fahrbaren Feuerlöscher, egal von welchem Hersteller aller Art:

 

- Schaumkartuschenlöscher

- Pulverlöscher

- Wasserlöscher

- CO2-Löscher

- Fettbrandlöscher

- Haushaltslöscher (auch in Designoptik erhältlich)

- Metallbrandlöscher

 

Wir kommen zu Ihnen und beraten Sie gerne individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst.

 

 „Auszug 2 Anwendungsbereich

(1) Diese ASR gilt für das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen sowie für weitere Maßnahmen zur Erkennung von Entstehungsbränden, zur Alarmierung sowie Bekämpfung von Entstehungsbränden.“ Quelle: Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2 www.baua.de

„5.2 Anzahl und Bereitstellung der Feuerlöscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Anzahl nach den Punkten 5.2.1 bis 5.2.4 bereitzustellen. Ein allgemeines Lösungsschema enthält Anhang 1, Ausführungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt.“
Quelle: Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2 www.baua.de

 

 

FEUERLÖSCHER-PFLICHT IN UNTERNEHMEN

 

Wussten Sie, dass jeder Unternehmer mit mindestens einem Beschäftigten dazu verpflichtet ist, seinen Betrieb mit Feuerlöschern auszustatten und diese regelmäßig prüfen zu lassen? Die gesetzliche Verpflichtung besteht übrigens auch für Freiberufler, die Aushilfskräfte beschäftigen. Als potentiellen Gefahrenbereich weist der bvbf (Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.) neben den Produktions- und Werkstätten auch auf Lagerräume, Küche und Verwaltungsgebäude hin. Gehen Sie kein Risiko ein, wir unterstützen Sie gerne.

 

zum Kontakt: Feuerlöschgeräte Swatosch-Bolz

 

Gut zu wissen: Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben. Diese ASR gilt für das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen sowie für weitere Maßnahmen zur Erkennung von Entstehungsbränden, zur Alarmierung sowie Bekämpfung von Entstehungsbränden.

 

Gehen Sie kein Risiko ein und lassen sich von uns beraten! Als Ihre Pflicht und für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter

 

 

FEUERLÖSCHER-PFLICHT FÜR WOHNUNGS- UND HAUSEIGENTÜMER

 

Gut zu wissen: Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben. Diese ASR gilt für das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen. Wie viele Elektrogeräte haben Sie in der Wohnung? Schalten Sie alle Geräte bei Nichtgebrauch aus oder bleiben einige im Stand-by-Modus? Im Stand-by-Modus stehen beispielsweise Fernseher oder Computer-Monitore ständig unter Spannung und ziehen Staubfasern an, die wiederum Kurzschlussbrücken bilden. Diese sind ein häufiger Brandherd und können auch frühzeitig erkannt erhebliche Schäden in der Wohnung hinterlassen.

Eine starke Rauchentwicklung zum Beispiel kann eine Totalrenovierung nötig machen, Möbelstücke und Kleidung sind meist gar nicht mehr zu gebrauchen.

Wir empfehlen daher sich vorab über einen effizienten Brandschutz zu informieren. Der Aufwand muss nicht groß sein. Wir beraten Sie gerne.

 

zum Kontakt: Feuerlöschgeräte Swatosch-Bolz


Wie können wir ihnen helfen?

Rufen Sie uns unverbindlich an!

Telefon: +49 (0) 80 26 / 7 14 17