Die Aufgaben als Brandschutzbeauftragter sind sehr umfangreich – eigentlich gibt es keinen betrieblichen Bereich, der nicht dem Brandschutz unterliegt. Der Brandschutzbeauftragte muss sich dabei immer um bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen kümmern.
DIESE AUFGABEN HAT EIN BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER
1. Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
12. Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
16. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
20. Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
23. Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz) Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
26. Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz
WANN BRAUCHT EIN BETRIEB EINEN BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTEN?
Er gibt die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz, dass im Betrieb eine Brandgefährdung vorliegt, die über eine normale Brandgefährdung (Brandgefährdung vergleichbar mit einer Büronutzung) hinausgeht, sollte ein Unternehmen auf jeden Fall einen Brandschutzbeauftragter bestellen.
Die Bestellung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten kann auch durch Dritte vorgegeben werden. Dies sind die zuständigen Genehmigungsbehörden, die Sachversicherer und gesetzlichen Unfallversicherer.
Eine Besonderheit stellt die Empfehlung zur Bestellung eines koordinierenden Brandschutzbeauftragten dar, z.B. in Einkaufszentren, Industrie-, Gewerbe- und Technologieparks oder Forschungseinrichtungen. Begründet ist diese Funktion aufgrund der gemeinsamen Rettungswege, der Mischnutzungen und der damit verbundenen vielfältigen Schnittstellen zwischen den Betrieben.
Brandschutzbeauftragte muss der Arbeitgeber schriftlich bestellen.
Dort legt er den Zuständigkeitsbereich, die konkreten Aufgaben und die Rahmenbedingungen fest.