BRANDSCHUTZHELFER / JÄHRLICHE BRANDSCHUTZUNTERWEISUNG

 

Brandschutzhelfer – wichtigste Aufgaben

zwei Hauptaufgaben von Brandschutzhelfern sind zu nennen:

- die Evakuierung und Menschenrettung

- die Brandbekämpfung

 

 

Aufgaben der Brandschutzhelfer – Alarmübungen oder Einweisung der Feuerwehr

 

Weitere Aufgaben, die keiner näheren Erläuterung bedürfen, sind

- Mitarbeit bei Alarmübungen,

- die Einweisung der Feuerwehr sowie

- die Kontrolle bei Arbeiten mit Hitze oder Feuer. 

- die generelle Unterstützung der Brandschutzbeauftragten

- die Kenntnis und die fachlich korrekte Bedienung der Brandschutzeinrichtungen des Unternehmens

- die Entrauchung im Brandfall

- die Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen

- sonstige Aufgaben wie Alarmübungen oder die Einweisung der Feuerwehr

 

Die Aufgaben der Brandschutzhelfer müssen in der Brandschutzordnung des Unternehmens zu finden sein. Dadurch wird der Einsatz von Brandschutzhelfern auch Teil der regelmäßigen Unterweisungen.

 

 

Verantwortung und Haftung des Brandschutzhelfers

Den Brandschutz verantwortet grundsätzlich der Unternehmer. Brandschutzhelfer sollen lediglich im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Unterstützen bedeutet eben nicht: konzeptualisieren, organisieren oder verantworten. Für den betrieblichen Brandschutz trägt allein der Unternehmer selbst die Verantwortung.

Dabei müssen Brandschutzhelfer jedoch Hilfe im Notfall leisten, soweit es ihrer Kompetenz entspricht und sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.

 


Wie können wir ihnen helfen?

Rufen Sie uns unverbindlich an!

Telefon: +49 (0) 80 26 / 7 14 17